Zum 1. Januar 2023 sind Unternehmen, die ToGo Essen & Trinken in Umlauf bringen, dazu verpflichtet auch eine Mehrwegoption dem Kunden anzubieten.
Von dieser Regelung ausgenommen sind alle Geschäfte mit einer Fläche von unter 80m². Damit hat dieses Gesetz grundlos praktisch alle Bäckereien von dieser Regelung ausgeklammert.
Wird diese Regelung nun einen positiven Beitrag zu mehr Ressourcenschutz und zu weniger Müll in öffentlichen Mülleimern und in der Umwelt führen?

Die Antwort dazu ist ein ganz klares NEIN.

Dieses Gesetz ist vollkommen wirklungslos und der Gesetztgeber weiß das selbst natürlich auch.
Für Unternehmen besteht mit diesem Gesetz keinerlei Anreiz auf ein Mehrwegsystem umzusteigen und ein funktionierendes Poolpfandsystem zu etablieren.
Für den Konsumenten gibt es keinerlei monetäre und organisatorische Vorteile, wenn er sich für die Mehrwegvariante entscheidet. Für ihn ist das nur mit viel mehr Aufwand verbunden, denn er muss später den Becher wieder in diesem Geschäft abgeben, was mit Aufwand, Anreisekosten und Zeit verbunden ist.
Menschen, die bisher ihren ToGo-Becher in die Landschaft geworfen haben, werden ganz sicher nicht auf die Mehrweg-Variante umsteigen.

Warum aber beschließt die Bundesregierung (damals noch die CDU-SPD-Koalition) so ein Gesetz?
Diese Frage darf sich der mündige Bürger tatsächlich stellen. Dass dieses Gesetz wirkungslos ist, liegt auf der Hand, aber warum will man, dass es wirkungslos ist?

Die andere Frage ist noch, warum die Kommunen bei diesem Gesetzentwurf nicht aufschreien? Die Kommunen tragen eine immer höher Kostenlast, die ihnen die Luft zum Atmen nimmt. Alleine 320.000 Coffee-to-Go Becher werden pro Stunde in Deutschland weggeworfen und landen entweder in einem öffentlichen Mülleimer, oder in der Umwelt. In beiden Fällen muss die Kommune die Kosten zahlen und den Schaden tragen.

Warum verlangen die Kommunen keine Umsetzung der EU-Vorgabe, damit auch tatsächlich die Müllflut und die damit verbundenen Kosten sinken können?

In einer Demokratie wird es irgendwann zu einem Problem werden, wenn Schulen und das Wasser für den Schwimmunterricht kalt sind, aber weiterhin unglaubliche 320.000 Einwegbecher pro Stunde weggeworfen werden dürfen.

Links: Die Seite des Bundestags zur Novelle