Das Bundesverwaltungsgericht hat im Prozess von McDonalds gegen die Stadt Tübingen der Gemeinde Recht gegeben. Die Einführung einer Verpackungssteuer durch die Stadt Tübingen ist also rechtmäßig und darf erhoben werden.

Dies macht nun hoffentlich auch im Saarland und allen anderen Bundesländern den Weg frei, damit die Gemeinden eine Einwegverpackungssteuer einführen und somit die Mehrwegangebotspflicht nun endlich auch mit einem Anreizmechanismus ausstatten.

Cleanup.Saarland hatte vor einiger Zeit alle Kommunen im Saarland zu dem Thema befragt. Leider gab es nur von 3 Kommunen eine Antwort. Mit Bezug auf den Sieg von McDonalds in der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim haben die Gemeinden eine Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer abgelehnt. Nun wäre es logisch, diese Entscheidung neu zu bewerten. Die Umweltschäden durch Einwegverpackungen sind gewaltig. Ebenso die Kosten, die für die Gemeinden (und damit die Bürger) entstehen.

Link: https://www.tagesschau.de/inland/tuebingen-verpackungssteuer-100.html