Das Saarland setzt (nur) auf Freiwilligkeit

Das Umweltministerium des Saarlandes wirbt für Mehrwegbecher, schließt aber ein Verbot von Einwegbechern aus. Die Begründung:

… Artikel 95 des Staatsvertrages der europäischen Länder verbietet es Mitgliedsstaaten ohne schwerwiegende Gründe Maßnahmen zu treffen, welche den freien Warenverkehr beeinträchtigen. …

Dass pro Stunde in Deutschland 320.000 Coffee2Go-Becher weggeworfen werden, deren Herstellung unglaubliche Ressourcen verbraucht. Sind scheinbar kein „schwerweigenden Gründe“ für ein Verbot. Darüber hinaus gibt es keine Ideen, wie man den Müll aus der Natur und das entstehende Mikroplastik aus Böden, Trinkwasser, Lebensmittel und später auch aus unseren Organen wieder entfernen könnte.

In Frankreich gilt zwar auch der Artikel 95 des Staatsvertrages, aber die „schwerwiegenden Gründe“ scheinen in Frankreich vorzuliegen und das Verbot wird ab 2020 in Kraft treten. Bis dahin werden die Lobbyverbände auch gegen Frankreich kämpfen und die Einhaltung von Artikel 95 einfordern.

Geringe Erfolgsaussichten von freiwilligen Selbstverpflichtungen

Interessant ist auch, dass sich das Umweltministerium im Saarland auf die Studie der Deutsche Umwelthilfe beruft, die „Freiwillige Selbstverpflichtungen nur geringe Erfolgsaussichten“ zugesteht.
Immerhin bieten nun einige Tankstellen, Fastfoodketten und Bäcker (z. B. Mc Donalds, Aral) neben den Einwegbechern auch die Verwendung von Mehrwegbechern an. Damit werden aber nur wenige Verbraucher erreicht und sicherlich nicht die, die ihren Becher täglich in den Straßengraben werfen. Hier die Karte des Umweltministeriums: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/abfall/informationen/becherheld/becherheld_node.html

Die Deutsche Umwelthilfe sieht nur zwei wirkungsvolle Mittel gegen die Vermüllung duch Einwegbecher:

  • Zwangsabgaben pro Einwegbecher
  • oder ein grundsätzliches Verbot Einwegbecherverbot

Hier der Link zur Studie